Welche Einkünfte betrifft die Abgeltungssteuer?
Die Abgeltungssteuer wird auf verschiedene Kapitalerträge erhoben. Und zwar auf Dividenden, Zinsen, Investmentfondserträgen, Erträgen aus Zertifikaten sowie Erträgen aus privaten Veräußerungsgewinnen aus Investmentanteilen und Wertpapieren. Durch die Abgeltungssteuer werden also auch Kursgewinne aus Investmentanteilen (Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds, Multi-Asset-Fonds, Superfonds, Dachfonds...) steuerpflichtig. Also auch wenn sie nach einem Jahr verkauft werden. Dies ist einer der einschneidendsten Unterschiede, die durch die Abgeltungssteuer entstehen. Kursgewinne für bis Ende 2008 gekaufte Investmentfonds unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, wenn mindestens ein Jahr bis zum Verkauf gewartet wird.
Welche Gewinne werden nicht von der Abgeltungssteuer betroffen?
Riester-Verträge, die betriebliche Altersvorsorge, die Basisrente beziehungsweise Rürup-Rentenversicherungen, private Rentenversicherungen, Eigenheime, vermietete Immobilien und geschlossene Fonds (Unternehmensbeteiligungen). Kapitallebensversicherungen fallen nicht unter die Abgeltungssteuer, wenn die Laufzeit der Lebensversicherung mindestens 12 Jahre beträgt. Steuer muss bei einer Kapitallebensversicherung und den anderen genannten Geldanlagen allerdings trotzdem gezahlt werden. Jedoch nach den alten Regelungen.
Bezüglich der geschlossenen Fonds ist anzumerken, dass es sich dabei meistens um langfristige Kapitalanlagen handelt. Bei Containerfonds gilt eine Mindestalterfrist von 10 Jahren. Ansonsten muss der Verkaufserlös besteuert werden. Besonderheiten gibt es bei Private-Equity-Fonds. Wenn Schiffsfonds von der Tonnagesteuerregelung profitieren, können Gewinne weitgehend steuerfrei vereinnahmt werden.
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