Was ist die Abgeltungssteuer?

Im Rahmen der Unternehmenssteuerreform wurden von dem deutschen Gesetzgeber Änderungen beschlossen, die die Besteuerung von Kapitaleinkünften betrifft. Die Abgeltungssteuer ersetzte mit dem Stichtag 1.1.2009 die bisherige Besteuerung von verschiedenen Kapitaleinkünften.

Was ändert sich durch die Abgeltungsteuer?

Mit dem 1.1.2009 werden verschiedene Kapitalerträge, wie Kursgewinne bei Aktien, Zinsen und Dividenden pauschal mit 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell zusätzlich noch mit Kirchensteuer versteuert.

Die 25 prozentige Abgeltungsteuer wird direkt von Banken und Fondsgesellschaften an das Finanzamt abgeführt. Dies gilt zumindest für inländische Fondsgesellschaften und inländische Banken. Allerdings fällt die Abgeltungssteuer erst für Gewinne und Erträge an, die über dem neuen Sparerpauschbetrag liegen. Der neue Sparerpauschbetrag beträgt 801 € für Alleinstehende und 1602 € für Ehepaare.

Für wen hat die Abgeltungssteuer Vorteile?

Vorteile hat die Abgeltungssteuer für Sie, wenn Sie einen hohen Steuersatz haben und in verzinsliche Geldanlagen größere Summen investieren möchten. Denn mit dem 1.1.2009 zahlen Sie dann nicht mehr Kapitalertragssteuer gemäß Ihrem persönlichen Steuersatz (bis zu 45% Steuern), sondern die 25 prozentige Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und eventuelle Kirchensteuer. Insgesamt maximal rund 28%. Wenn Sie Empfehlungen für verzinsliche Geldanlagen möchten, drücken Sie bitte unterhalb der Ausführungen auf Beratung.

Welche Nachteile hat die Abgeltung-Steuer?

Die Abgeltungsteuer bringt für Sie beispielsweise den Nachteil, dass Sie bei Aktienfonds (Sparplan oder Einmalanlage...) generell für alle Kursgewinne Steuern zu zahlen haben. Dies gilt bei Investmentfonds generell. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer zum 1.1.2009 gilt die einjährige Spekulationsfrist bei Aktien und Fonds sowie das Halbeinkünfteverfahren als abgeschafft. Das bedeutet für Sie im Klartext, dass Kursgewinne von Aktien und Investmentfonds (beispielsweise Aktienfonds, Rentenfonds, gemischte Fonds, Superfonds, Multi-Asset-Fonds, Indexfonds...) generell mit der Abgeltungsteuer besteuert werden. Alle Kursgewinne aus Aktien und Fonds, die bis Ende 2008 gekauft wurden, können nach einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmt werden. Lediglich Dividenden müssen versteuert werden. Dieser enorme Steuervorteil entfällt mit der Einführung der Abgeltungs-Steuer. Dies macht immerhin mehr als 1/4 aller Kursgewinne nach der einjährigen Spekulationsfrist aus. Mit Beginn des Jahres 2009 besteht auch keine Möglichkeit mehr, Verluste aus Aktienverkäufen mit anderen Kapitaleinkünften zu verrechnen.

Der Sparerfreibetrag wurde ab Beginn des Jahres 2009 durch den Sparerpauschbetrag ersetzt.

Beratung

Was ist die Abgeltungssteuer? Änderungen,

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