Abgeltungsteuer bei Fondsschließung und Fondstausch?

Muss bei einer Fondsschließung oder bei einem Fondstausch Abgeltungssteuer gezahlt werden?

Was würde beispielsweise geschehen, wenn Sie vor 2009 Fonds gekauft haben, die nach Anfang 2009 irgendwann geschlossen werden? Grundsätzlich gelten Fondsanteile bei einer Fondsschließung als verkauft. Wenn Sie die Fondsanteile vor dem Jahr 2009 gekauft haben, und die Fondsschließung mindestens ein Jahr nach dem Kauf stattfindet, sind eventuelle Kursgewinne beim Verkauf steuerfrei. Beziehungsweise bei der Fondsschließung.

Das gleiche trifft bei einem Fondstausch zu. Bei einem Fondstausch gelten die alten Fonds als verkauft. Kursgewinne beim Verkauf bleiben unter obigen Bedingungen steuerfrei (Kauf vor 2009 nach Ablauf der Spekulationsfrist von einem Jahr). Kursgewinne von nach 2008 ausgetauschten Fonds fallen genauso unter die Abgeltungssteuerregelung wie Fonds, die Sie neu kaufen.

Beratung

Abgeltungsteuer, wenn ein Fonds geschlossen wird?,

Beratung zu Altersvorsorge, Rente, staatliche Förderung, (Steuer und Sozialabgaben sparen), mehr Rendite bei Geldanlagen durch die Abgeltungssteuer