Abführung der Abgeltungsteuer
Die Abgeltungssteuer ist bei Kapitalanlagen in Deutschland eine Quellensteuer. Dies bedeutet, dass die Bank oder die Fondsgesellschaft, die Ihnen die Kapitalerträge zahlt, die jeweils bei Ihnen geltende Abgeltungsteuer direkt an das Finanzamt abgeführt. Also bevor Ihnen Dividenden, Kursgewinne oder Zinsen gutgeschrieben werden. Dazu sind die inländische Banken und Fondsgesellschaften verpflichtet. Auch den Solidaritätszuschlag, der bei der Abgeltungsteuer fällig wird, überweisen Fondsgesellschaften und Banken automatisch an das Finanzamt.
Getrennt von der automatischen Abführung der Abgeltungssteuer ist die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer. Kirchensteuern müssen allerdings nicht alle zahlen, sondern nur diejenigen, die einer Religion angehören, die Kirchensteuer verlangt. Falls Sie einer solchen Religion angehören, können Sie im unteren Teil der Seite lesen, welche Möglichkeiten Sie haben, die Kirchensteuer zu zahlen. Falls Sie die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer ganz sparen möchten ist dies auch möglich. Eine Seitenverlinkung zum Thema: Wie kann ich die Abgeltungsteuer auf die Kirchensteuer sparen oder wie kann ich aus der Kirche austreten finden Sie ganz unten auf der Seite.
Unterschied bei ausländischen Verwahrstellen
Bei den ausländischen Verwahrstellen, wie bei den Luxemburger Depots, soll Ihnen im Gegensatz zur komfortablen Möglichkeit die Abgeltungssteuer direkt an der Quelle zu bezahlen, eine Ertragsübersicht zur Verfügung gestellt werden. Und zwar für alle Erträge, für die die Abgeltungssteuer abgeführt werden muss. Diese Erträge müssten Sie dann selbst im Rahmen einer Einkommenssteuererklärung angeben und versteuern.
Die Abgeltungsteuer in der Einkommensteuererklärung
Alle Kapitalerträge, bei denen Ihnen schon die vollständige Abgeltungsteuer (gegebenenfalls inklusive Kirchensteuer) abgezogen worden ist, müssen Sie nicht mehr in der Einkommenssteuererklärung angeben. Wenn Ihnen ein niedrigerer Einkommensteuersatz als 25% zusteht, können Sie die Einbeziehung Ihrer Kapitalgewinne in Ihre Einkommensteuerveranlagung beantragen. Das ist das so genannte Veranlagungswahlrecht. Durch das Veranlagungswahlrecht soll eine überproportional hohe Besteuerung von Steuerpflichtigen mit niedrigem Einkommen vermieden werden.
Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz höher als 25% beträgt, ist, mit der direkt abgeführten Abgeltungssteuer, die auf die Kapitalerträge anfallende Einkommenssteuer trotzdem abgegolten. Dies stellt einen Unterschied der Abgeltungssteuer zu einer Kapitalertragssteuer ohne Abgeltungswirkung dar.
Durch Ihre privaten Kapitalerträge entstandenen Werbungskosten können mit dem Beginn des Jahres 2009 nicht mehr abgezogen werden. Statt der Abzugsmöglichkeit der Werbungskosten und des Sparerfreibetrages gilt der Sparer-Pauschbetrag.
Die Abgeltungssteuer und die Kirchensteuer
Die Abführung der Kirchensteuer machen die Religionen (die Kirchensteuer verlangen) in Deutschland normalerweise nicht direkt. Sondern indirekt über das Finanzamt. Bei Lohnzahlungen wird die Kirchensteuer normalerweise vom Arbeitgeber an das Finanzamt gezahlt. Und das Finanzamt überweist die Kirchensteuer weiter an Ihre Religion. Ohne dass Sie zusätzliche Arbeit damit haben müssen. Bei der Abgeltungssteuer wird es zumindest in den ersten Jahren etwas komplizierter. Denn die Bezahlung der Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer funktioniert selbst bei inländischen Kapitalerträgen mit Einführung der Abgeltungssteuer noch nicht automatisch. Und bei ausländischen möglicherweise nie.
Was müssen Sie tun, wenn Sie Kirchensteuer bezahlen müssen
Sofern Sie einer Religion angehören, bei der Sie Kirchensteuer zahlen müssen, können Sie bei einer inländischen Bank oder Fondsgesellschaft einen Antrag auf Abführung der Kirchensteuer stellen. Mit Beginn des Jahres 2009 wird ansonsten die Kirchensteuer nicht an der Quelle abgezogen. Diesen Antrag müssen Sie allerdings bei allen Banken und Fondsgesellschaften stellen, bei denen inländische Kapitalerträge anfallen.
Wenn Sie sich die Arbeit mit den Anträgen sparen wollen, müssen Sie sich die Arbeit machen, die Kirchensteuer über eine Einkommenssteuererklärung zu bezahlen. Die Banken und Fondsgesellschaften müssen Ihnen für jedes Jahr eine Bescheinigung über den Abgeltungssteuerabzug ausstellen. Diese Bescheinigung beziehungsweise diese Bescheinigungen von Banken und Fondsgesellschaften müssen Sie Ihrer Einkommensteuererklärung beifügen.
Wird die Abführung der Kirchensteuer irgendwann vereinfacht?
Es besteht das Ziel, das ab 2011 auch die Kirchensteuer grundsätzlich automatisch an der Quelle abgegolten wird (zumindest für inländische Kapitalerträge). Dafür soll beim Bundeszentralamt für Steuern in Berlin eine Datenbank errichtet werden, bei der die inländischen Banken und Fondsgesellschaften Daten wie Ihren geltenden Kirchensteuersatz abrufen können. Dies wäre für eine Kirchensteuerabrechnung an der Quelle zum einen deshalb erforderlich, weil es unterschiedliche Kirchensteuersätze gibt. Und weil ja nur diejenigen Kirchensteuer bezahlen müssen, die einer Religion angehören, die die Kirchensteuer von ihren Mitgliedern verlangt. Für ausländische Kapitalerträge verbleibt die Arbeit mit den Bescheinigungen und der Einkommenssteuererklärung wahrscheinlich dauerhaft.
Aus Kirche austreten um Kirchensteuer auf Abgeltungssteuer komplett zu sparen?
Es gibt viele Menschen, die lieber keine Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer zahlen würden. Die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer ist bei vielen Religionen, wenn auch nicht allen, allerdings eine Pflichtsteuer. Wenn man einer Religion angehört, die die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer verlangt, kann man nicht frei wählen, ob man diese Steuer zahlt. Sonst macht man sich strafbar. Viele Menschen möchten aber aus einer Kirche austreten, die Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer verlangt. Die Gründe können vielfältig sein. Und liegen nicht unbedingt darin begründet, die Kirchensteuer-Abgeltungsteuer zu sparen. Vielleicht beispielsweise an den zahlreichen Skandalen rund um den sexuellen Missbrauch von Kindern. Und wie die Kirche beziehungsweise die Religion sowohl mit den kirchlichen Straftätern vom Kindesmissbrauch umgegangen ist. Oder aufgrund der Handlungsweise gegenüber den Kindern, die sexuell missbraucht wurden. Wenn Sie aus der Kirche austreten möchten (aus welchen Gründen auch immer) fragen Sie sich möglicherweise: wie kann ich aus der Kirche austreten? Oder wie kann ich aus meiner Religion austreten? Dies ist ganz einfach, wenn Sie dies möchten. Dies können Sie auf einer Seite von 2009-Abgeltungssteuer.de nachlesen, die die Frage beantwortet: Wie kann ich aus der Kirche austreten und Kirchensteuer auf die Abgeltungsteuer sparen?
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